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Sub Capitals GmbH
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Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Zeichnung oder Erwerb von Anteilen des Partizipationszertifikates, noch eine Empfehlung zu deren Erwerb dar. Die hier aufgeführten Informationen ersetzen weder eine geeignete anleger- sowie produktbezogene Anlageberatung noch eine Anlageempfehlung. Alleinige Grundlage für den Anteilerwerb sind die Verkaufsunterlagen. Alle Unterlagen zum Produkt und insbesondere der Verkaufsprospekt, alle Nachträge dazu sowie die endgültigen Bedingungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen auf der Website des Emittenten veröffentlicht (keyinvest-eu.ubs.com). Die zukünftigen Verkaufsunterlagen sind ebenfalls kostenlos bei Sub Capitals GmbH unter www.subcapitals.com und bei Reitelshöfer Vermögensmanagement GmbH unter www.wandelanleihen.de erhältlich. Die ausgegebenen Anteile dieses Zertifikats dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Dokuments sowie das Angebot oder ein Verkauf der Anteile dieses Zertifikats können in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. Sollte dieses Dokument an Dritte weitergeteilt werden, übernehmen Sub Capitals GmbH und Reitelshöfer Vermögensmanagement GmbH keine weitere Haftung diesbezüglich. Die Gültigkeit der Informationen und Empfehlungen ist auf den Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments beschränkt und kann sich je nach Marktentwicklung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Herausgeber: Sub Capitals GmbH, c/o Werk1, Am Kartoffelgarten 14, 81671 München handelnd als vertraglich gebundener Vermittler (§ 3 Abs. 2 WpIG) im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des verantwortlichen Haftungsträgers Reitelshöfer Vermögensmanagement GmbH, Poppenreuther Straße 144, 90765 Fürth. Die Reitelshöfer Vermögensmanagement GmbH besitzt für die die Erbringung der Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und der Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 15 WpIG. Sie sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Emittent seine Verpflichtungen aus dem Produkt – beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen – nicht erfüllen kann. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise des Emittenten auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Dabei stehen der Abwicklungsbehörde umfangreiche Eingriffsbefugnisse zu. Unter anderem kann sie die Ansprüche der Anleger bis auf null herabsetzen, das Produkt beenden oder in Aktien des Emittenten umwandeln und Rechte der Anleger aussetzen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Das Produkt unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung.
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